Summary
Seit Juli 2024 erhalten viele EM-Rentner einen prozentualen Zuschlag. Dieser gilt für alle, deren EM-Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Die Erhöhung beträgt 7,5% für Renten, die zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen haben, und 4,5% für Renten, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begonnen haben. Der Zuschlag ist nicht einmalig, sondern erhöht die persönlichen Entgeltpunkte und damit die Rente dauerhaft. Rentner, die ihre EM-Rente vor 2001 oder nach 2018 beantragt haben, sind von diesem Zuschlag ausgeschlossen. Es gibt bereits viele Klagen gegen diese Regelung, aber das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Rentner, die ihre EM-Rente vor 2001 beantragt haben, keinen Anspruch auf die Zuschläge haben.
Seit Juli 2024 gibt es einen besonderen Zuschlag für viele EM-Renten. Dies geschieht mit einem prozentualen Zuschlag. Davon profitieren alle, deren EM-Rente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Wer bereits davor eine EM-Rente bewilligt bekommen hat, geht leer aus. Genauso wie alle, die danach erstmals eine EM-Rente beantragt haben – sie profitieren von den neuen Zurechnungszeiten (Link) bei EM-Renten.
Wer erhält 7,5% mehr Rente?
Nochmals: Maßgeblich für den Zuschlag ist alleine, dass erstmals in der Zeit zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente begonnen hat. Davon profitieren auch alle, die inzwischen eine reguläre Altersrente erhalten, aber im entsprechenden Zeitraum eine EM-Rente beantragen mussten. Und auch viele Witwenrenten erhöhen sich dadurch, wenn z.B. der verstorbene Partner zwischen 2001 und 2018 eine EM-Rente beantragte. Der konkrete Zuschlag seit 1. Juli 2024:
- Um 7,5% werden die Rentenansprüche erhöht, wenn die EM-Rente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begonnen hat.
- Um 4,5% erhöht wird, wenn der Beginn der EM-Rente von Juli 2014 bis Dezember 2018 lag.
Nachträglich Geld erhalten
Ganz wichtig: Entscheidend ist dabei nicht der Zeitpunkt, wann die EM-Rente zum ersten Mal ausgezahlt wurde, sondern zu dem sie erstmals bewilligt wurde. Hintergrund: Viele EM-Renten werden oft erst nach langem Rechts-Streit gewährt – dann aber rückwirkend. Und der Zuschlag ist auch nicht einmalig, sondern erhöht die persönlichen Entgeltpunkte pauschal um 7,5% bzw. 4,5% und damit die Rente auf Dauer. Deshalb unbedingt regelmäßig kontrollieren (jedes Mal, wenn im Juli die Renten neu berechnet werden), ob der Zuschlag auch berücksichtigt wird.
Wer geht leer aus?
Weil von den Zuschlägen viele, aber nicht alle, profitieren, gibt es bereits viele Klagen dagegen. Das Bundessozialgericht urteilte bereits in einem Grundsatz-Verfahren: Bestandsrentner, also Rentner, die bereits vor 2001 erstmals eine EM-Rente beantragen mussten, haben keinen Anspruch auf die Zuschläge (Az.: B 5 R 31/21). Rentner könnten auch keine Neuberechnung nach den aktuellen Regeln verlangen. Dass es Veränderungen im Sozialrecht gebe, müsse hingenommen werden, so die obersten Sozialrichter, auch wenn aktuelle Vorschriften zu einer höheren Leistung führen würden.