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Rente

EM-Rente abgelehnt? Widerspruch einlegen!

05/02/2025
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Jürgen Sinn
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Die wichtigsten Tipps, wenn eine EM-Rente abgelehnt wird.

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Résumé

Der Artikel behandelt das Thema Erwerbsminderungsrente und den Widerspruchsprozess, wenn ein Antrag abgelehnt wird. Es wird betont, dass mehr als die Hälfte aller Widersprüche erfolgreich sind. Um einen Widerspruch einzureichen, muss innerhalb eines Monats gehandelt werden. Der Widerspruch muss nicht sofort begründet werden und ist kostenlos. Bei der Vorbereitung eines Widerspruchs ist die individuelle Arbeitsfähigkeit entscheidend. Es wird empfohlen, regelmäßig Ärzte zu besuchen und Gutachten zu sammeln, die eine Verschlechterung der gesundheitlichen Situation aufzeigen. Es wird auch empfohlen, einen Berater hinzuzuziehen, um bei der Formulierung des Widerspruchs zu helfen.

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr (voll) arbeiten kann, stellt einen Antrag auf eine Erwerbsminderungs-Rente. Doch gut die Hälfte aller Anträge wird abgelehnt. Deshalb unbedingt bereits mit dem Antrag im Hinterkopf behalten, dass möglicherweise auch ein Widerspruch nötig ist, um die Rente doch noch zu erhalten. Denn mehr als die Hälfte aller Widersprüche sind erfolgreich.

Widerspruch gut planen

Grundsätzlich gilt: Wird eine Rente beantragt, antwortet die Rentenversicherung mit einem Bescheid. Ist man mit dem Bescheid nicht einverstanden oder hat einen Fehler entdeckt, dann muss schnell gehandelt werden. Dabei gilt:

  • Um gegen einen Bescheid rechtskräftig vorgehen zu können, muss innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
  • Der Widerspruch muss im ersten Schritt nicht begründet werden, um die Frist zu wahren.
  • Genaue Gründe können nachgereicht werden.
  • Zuständig für die Widerspruch ist die Stelle, die den Bescheid erlassen hat.
  • Der Widerspruch selbst ist kostenlos.
  • Auf einen Widerspruch reagiert die Rentenversicherung mit einem Widerspruchs-Bescheid.
  • Auch gegen diesen ist ein ‚Widerspruch‘ möglich – dann aber in Form einer Klage vor dem Sozialgericht. (Link)

Widerspruch vorbereiten

Entscheidend bei einer EM-Rente ist die individuelle Arbeitsfähigkeit (Link) bzw. die gesundheitlichen Einschränkungen einer Arbeitsfähigkeit. Deshalb sollten die eigenen Ärzte im Gutachten zum Antrag einer EM-Rente nicht medizinische Diagnosen bzw. Behandlungen in den Mittelpunkt stellen, sondern alleine auf die Arbeitsfähigkeit abheben. Dass also bestimmte gesundheitliche Einschränkungen dazu führen, dass bestimmte Tätigkeiten (z.B. Stehen, Sitzen, Gehen) nur noch eingeschränkt möglich sind, dass also die gesamte Arbeitsfähigkeit nur noch unter 3 Stunden täglich liege. Nachdem der Rentenantrag gestellt wurde, unbedingt weiter regelmäßig zu Ärzten gehen, so dass eine kontinuierliche „Kranken-Geschichte“ vorliegt.

Medizinischer Dienst entscheidet

Meist wird ein Antrag auf EM-Rente nur nach Aktenlage entschieden. Deshalb kommt Gutachten der eigenen Ärzte so große Bedeutung zu. Das gilt dann auch beim Widerspruch. Das heißt: Das Widerspruchs-Schreiben sollte sich einerseits auf das entsprechende Gutachten des Medizinischen Dienstes beziehen, gleichzeitig aber mit neuen Gutachten eine „weitere Verschlimmerung“ der gesundheitlichen Situation aufzeigen. Dabei geht es im Widerspruch nicht darum, dem Medizinischen Dienst Fehler nachzuweisen, sondern durch weitere Argumente darzulegen, dass die Erwerbsfähigkeit sehr stark eingeschränkt ist, so dass die 3-Stunden-Grenze nicht erreicht werden kann.

Gute Berater suchen

Weil es im Widerspruchs-Schreiben oft auf genaue Formulierungen ankommt, ist das Hinzuziehen eines eigenen Beraters ratsam, z.B. ein Rentenberater oder ein Experte eines Sozialverbands. Die Investition dafür (etwa 150 bis 200 Euro) ist allemal sinnvoll.