Zusammenfassung
Reha-Maßnahmen und Kuren sind für Gesundheit und Langlebigkeit wichtig. Rentner haben Anspruch auf Kuren, die von Krankenkassen finanziert werden. Ein ärztliches Attest kann helfen, den Antrag zu begründen. Die Genehmigung hängt von Rehabilitationsbedarf, -ziel und -potenzial ab. Bei Ablehnung kann Widerspruch eingelegt werden.
Für ein langes Leben bei guter Gesundheit sind Reha-Maßnahmen und Kuren außerordentlich wichtig. Das hat auch die Politik erkannt – und deshalb wurden selbst in Zeiten knapper Kassen Gesundheitswesen die Reha-Möglichkeiten sogar ausgeweitet. Auch für Rentner. Denn auch die haben Anspruch auf eine Kur. Und dieser Anspruch ist keine ‚Ermessensentscheidung‘ der Krankenkasse, sondern eine Pflicht-Leistung (§ 40 Abs. 2 SGB V).
Eine Kur steht jedem zu
Normalerweise werden Kuren bzw. Reha-Maßnahmen von der Rentenversicherung gewährt, um die Arbeitskraft zu erhalten bzw. eine Früh- oder Erwerbsminderungs-Rente zu vermeiden. Aber die Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Kur, um die Gesundheit zu stärken. Das heißt: Wer kann jederzeit, auch ohne akute Krankheit, einen Reha-Antrag stellen.
Ärztliches Attest hilft
Sinnvoll ist jedoch vor dem Stellen eines Reha-Antrags ein Gespräch mit Hausarzt bzw. Hausärztin. Da eine Kur der Gesundheit dienen soll; sollte ein Antrag immer auch mit einer gewünschten medizinischen Verbesserung begründet werden.
Drei Fakten entscheiden
Bevor die Krankenkasse den Antrag genehmigt, prüft der Medizinische Dienst der Kasse (MDK), wie sinnvoll der Wunsch ist. Dabei kommt es auf drei Dinge besonders an:
- Rehabilitationsbedarf: Ist die gewünschte Reha aus medizinischer Sicht erforderlich bzw. sinnvoll?
- Rehabilitationsziel: Kann mit der Reha die Gesundheit verbessert werden
- Rehabilitationspotenzial: Ist man körperlich und psychisch in der Lage, die Reha durchzuführen?
Selbst Reha-Klinik aussuchen
Entscheiden muss die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen. Wird weder über den Antrag entschieden, noch Gründe für das Nicht-Entscheiden mitgeteilt, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Erhöht wird die Chance, dass genehmigt wird, wenn bereits im Antrag auf bestimmte Wunsch-Kliniken verwiesen wird. Dazu unbedingt vorab Schwerpunkte und Therapie-Angebote der Wunsch-Kliniken im Internet recherchieren und im Antrag explizit darauf verweisen, dass in der gewünschten Klinik alle Angebote vorhanden seien, die der eigenen Gesundheit förderlich sind bzw. die Klinik sich darauf spezialisiert hat.
Kur zügig antreten
Ist die Kur genehmigt, muss sie innerhalb von vier Monaten angetreten werden. Den genauen Termin direkt mit der Klinik abstimmen.
Widerspruch einlegen
Häufig lehnen Krankenkassen Anträge auf eine Kur ab, ohne dass Gründe genannt werden. Dann in jedem Fall Widerspruch einlegen – und dies nochmals mit medizinischen Gründen und den Hinweisen, dass genau die Wunsch-Klinik Linderung verspricht. Studien zeigen: Nach einem Widerspruch werden etwa die Hälfte der Kur-Anträge doch noch genehmigt.